- Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Fortbildungsangeboten, die von der Gemeinnützigen Kinderwerk Baronsky GmbH, Schumannstraße 57, 53113 Bonn (nachfolgend „Kinderwerk Baronsky“ oder „Veranstalter“), im Auftrag des Kunden oder Teilnehmenden (nachfolgend „Kunde“ oder „Teilnehmer“) erbracht werden.
(2) Etwaige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Anmeldungen und Vertragsschluss
(1) Die auf der Internetseite des Kinderwerk Baronsky veröffentlichten Fortbildungsangebote und Veranstaltungen stellen kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters dar. Sie können vom Veranstalter jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung des Kunden zurückgezogen oder geändert werden.
(2) Für alle angebotenen Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich, diese erfolgt über das online Formular auf der Internetseite des Veranstalters (www.kinderwerk-baronsky.de). Mit dem Anklicken des Buttons „zur Fortbildung verbindlich anmelden“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
(3) Im Anschluss an die verbindliche Anmeldung erhält der Kunde eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail (1. E-Mail), die noch keine Vertragsannahme darstellt.
(4) Der Vertrag kommt erst zustande, sobald der Veranstalter die Buchung per „Buchungsbestätigung“ inklusive Rechnung per E-Mail (2. E-Mail) bestätigt.
(5) Maßgeblich für den Beginn der Vertragslaufzeit ist das Zustandekommen des Vertrags gemäß Ziffer 2.4.
(6) Das Kinderwerk Baronsky ist bestrebt, die Verfügbarkeit der angezeigten Kurse sicherzustellen, kann jedoch nicht garantieren, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung sämtliche Kurse verfügbar sind. Sollte der Veranstalter nicht in der Lage sein, die Anmeldung des Kunden zu erfüllen, kann er diese ohne Weiteres zurückweisen. In diesem Falle wird der Veranstalter den Kunden darüber informieren und gegebenenfalls bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten.
(7) Die Teilnahmeplätze an den Fortbildungsangeboten des Veranstalters sind begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme an Fortbildungsangeboten mit begrenzter Teilnehmendenzahl besteht nicht. Die Anmeldungen werden grundsätzlich nach Eingangsdatum beim Veranstalter berücksichtigt. Sollten zum Zeitpunkt der Anmeldung keine Teilnahmeplätze mehr frei sein, setzt der Veranstalter den Kunden auf eine Warteliste und informiert ihn entsprechend per E-Mail. Freiwerdende Teilnahmeplätze werden unter Berücksichtigung des Wartelistenplatzes kommuniziert. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht. Im Falle des Freiwerdens eines Teilnehmerplatzes erhält der Teilnehmer per E-Mail die Aufforderung, binnen 2 (zwei) Werktagen eine erneute verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung abzugeben. Erhält der Veranstalter auf diese Aufforderung innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung des Kunden, wird der Kunde von der Warteliste gestrichen und der Vertrag kommt nicht zustande. Gibt der Teilnehmer innerhalb der genannten Frist auf die Aufforderung des Veranstalters ein erneutes Angebot ab, kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Veranstalter diese Buchung per „Buchungsbestätigung“ inklusive Rechnung per E-Mail bestätigt.
- Zahlungen / Teilnahmegebühren
(1) Die Zahlung erfolgt auf Rechnungsbasis per Überweisung. Die Veranstaltungsgebühr ist sofort nach Vertragsabschluss, spätestens mit Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug fällig und vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu zahlen. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und Kursnummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.
(2) Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich, wenn die Gebühr bis zum Beginn der Veranstaltung vollständig gezahlt wurde.
(3) Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Anspruch aus demselben Vertragsverhältnis erwächst.
(4) Ist der Vertragspartner mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistung verweigern.
(5) Beanstandungen der Rechnung des Veranstalters sind innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
(6) Getränke und Snacks sind in der Teilnahmegebühr enthalten. Kosten für Anfahrt, Material oder ggf. Übernachtungen sind nicht enthalten.
- Durchführung der Veranstaltung
(1) Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Daneben ist der Veranstalter berechtigt, die Methode und die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.
(2) Der Einsatz von Subunternehmern, insbesondere Dozent*innen oder Referent*innen, durch den Veranstalter zur Leistungserbringung bedarf nicht der Zustimmung des Kunden.
(3) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referent*innen und/oder die Verlegung des Veranstaltungsortes bzw. eine Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Dies umfasst auch die Änderung einer Präsenzveranstaltung in eine Online-Veranstaltung. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung eines bestimmten Referierenden bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort oder in einer bestimmten Form besteht nicht.
(4) Aussage und Erläuterungen zu den Fortbildungsleistungen in Werbematerialien sowie auf der Webseite des Kinderwerk Baronsky und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
- Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Referent*innen sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsleistung entgegenstehen könnte.
- Nutzungsrechte
(1) Es erfolgt weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Abtretung bzw. Erteilung von Genehmigungen oder Rechten an Schulungsunterlagen, Urheberrechten, Nutzungsrechte, Marken oder Kennzeichen bzw. deren Anwendung, soweit nachträglich nicht etwas Gegenteiliges vereinbart wird.
(2) Soweit Urheberrechte, Nutzungsrechte und/oder Schutzrechte an Leistungsergebnissen entstehen oder weiterentwickelt werden, insbesondere hinsichtlich Weiterentwicklungen und Verbesserungen der vom Veranstalter entwickelten Systeme, Software, Verfahren und Methoden, stehen allein dem Veranstalter die ausschließlichen räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungs-, Verwertungs- und Umarbeitungsrechte zu.
(3) Fortbildungsunterlagen, die dem Kunden bzw. Teilnehmer ausgehändigt werden, gehen zur internen Verwendung in den Besitz des Kunden über. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
(4) Eine Nutzung der zugunsten des Veranstalters geschützten Logos, Marken und Zeichen zu Werbezwecken darf ausschließlich mit einer erforderlichen Nutzungsberechtigung und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Darstellungsart erfolgen. Diese sind im Zweifelsfall beim Veranstalter abzufragen, sofern die Darstellungsart nicht vertraglich vorgegeben ist.
- Absage und Änderungen an der Fortbildungsleistung durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmendenzahl, Erkrankung oder anderweitigen Ausfalls von Referent*innen sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die nicht von ihm zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Fortbildungsleistungen abzusagen. Die Teilnehmenden werden darüber umgehend informiert. Bereits geleistete Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Abweichungen um bis zu 10% zum vereinbarten Umfang der Fortbildungsleistung stellen eine unerhebliche Abweichung von der vertraglichen Leistung dar und gelten als unbeachtlich. Sie berechtigten den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.
- Stornierung durch den Kunden
(1) Fortbildungsleistungen können bis 2 (zwei) Wochen vor Beginn der Fortbildung kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen, die später als 2 (zwei) Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Fortbildungsleistung noch nicht begonnen wurde. Eventuelle Widerrufsrechte haben Vorrang.
(2) Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung.
- Haftung
(1) Die Haftung des Veranstalters auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen ist auf die Höhe der 3-fachen jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt.
(2) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht oder für deren Erfüllung der Veranstalter eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
(3) Ein Anspruch auf Schadensersatz ist für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, die für die Erfüllung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten), der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbare Schäden), soweit kein in Ziffer 10.2 genannter Fall gegeben ist.
(4) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(5) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
- Höhere Gewalt
(1) Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch des Kunden auf Durchführung der Fortbildungsleistung. Die Parteien sind in diesem Falle berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche, insbesondere Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung, Krieg, Meuterei, Embargo, Blockade, Verfügungen von höherer Hand, über 6 (sechs) Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf, Naturkatastrophen.
(2) Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus haben die Parteien über angemessene zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.
- Änderungen dieser AGB; Gerichtsstand; Salvatorische Klausel
(1) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind, auch wenn sie bereits mündlich getroffen wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich festgelegt und von beiden Parteien unterzeichnet worden sind. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
(3) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bonn, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet.
(5) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular (Für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Gemeinnütziges Kinderwerk Baronsky GmbH, Schumannstraße 57, 53113 Bonn, Mail: bildungswerk@kinderwerk-baronsky.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten oder die Erbringung von Dienstleistungen, sofern wir mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung mit der Erfüllung des Vertrages beginnen und Sie uns Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung zu dem Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht in Bezug auf die digitalen Inhalte und die Dienstleistung verlieren.
Muster-Widerrufsformular
Wenn sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An Gemeinnütziges Kinderwerk Baronsky GmbH, Schumannstraße 57, 53113 Bonn, Mail: bildungswerk@kinderwerk-baronsky.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): Bezeichnung und Datum der Fortbildung
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung